TAXI & CO - Der Unterschied machts
Minicar, Citycar, Maxicar, Yellowcar, Fahrservice, Fahrdienst, Limousinen- und Chauffeurservice, Personenbeförderung, Funkmietwagen, Mietwagen und noch viele andere Bezeichnungen die alle das Gleiche meinen – Personenbeförderung mit Mietwagen (Mietwagen mit Fahrer). Darunter wird allerdings kein Leihfahrzeug einer Autovermietung verstanden sondern eine Sonderform der Personenbeförderung. Grundsätzlich lässt sich Mietwagenverkehr mit einem Wort beschreiben: „Taxiähnlich“. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) präzisiert die Unterscheidung zwischen einem Taxi und einem Mietwagen:
- Mietwagen berechnen lediglich die Wegstrecke, keine Fahrzeit (bei einem Taxi müssen Wartezeit vor Ampeln oder im Stau bezahlt werden)
- Mietwagen dürfen Preise frei vereinbaren und unterliegen keiner Tarifbindung
- Mietwagen haben im Gegensatz zu einem Taxi keine Tarif-, Beförderungs- oder Betriebspflicht
- Mietwagen dürfen nicht am Taxistand bereitgehalten werden
- Mietwagen haben keine Taxischilder auf dem Dach
Alle Taxen sind innerhalb ihres Pflichtfahrgebietes an gesetzlich vorgeschriebene Tarife gebunden. Mietwagen unterliegen keiner so genannten Tarifpflicht und können deshalb günstigere Preise anbieten. Außerdem sind im Fahrpreis bei Mietwagen 19% MwSt. und bei Taxen 7% MwSt. enthalten. Deswegen können wir, im Gegensatz zum Taxi, günstigere Kilometerpreise innerhalb des Stadtgebietes Eschweiler anbieten sowie sensationell günstige Festpreise für Fahrten, die über die Stadtgrenzen hinausgehen, z. B. zu den Flughäfen.